Eine umfassende und ehrliche Beratung ist für uns die Grundlage für eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit. Gemeinsam mit Ihnen definieren wir eine klare Aufgabenstellung sowie präzise Ziele. Unsere Leistung beginnt somit schon lange vor dem Baubeginn. Unser Team unterstützt Sie sowohl bei der Auswahl eines geeigneten Grundstücks als auch bei der Entscheidung für die beste Baufinanzierung. Bei Sanierungen und Umbauten nehmen wir den genauen Bestand auf, um auf dieser Grundlage eine transparente Bedarfsanalyse für Sie zu erstellen. Wir vertreten ausschließlich Ihre Interessen: Sie profitieren von unserer freien und unabhängigen Marktstellung genauso sehr wie von unserer Erfahrung, Kompetenz und Kreativität, die wir in jedes Projekt mit einbringen.
Vorplanung
Gemeinsam mit Ihnen und unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen erarbeitet einer unserer Bauherren in der Vorplanungsphase ein Planungskonzept mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung. Mit einbezogen werden stets auch alternative Lösungsmöglichkeiten. In diesem Zusammenhang erläutern wir Ihnen auch die wesentlichen städtebaulichen, gestalterischen, funktionalen, technischen, bauphysikalischen, wirtschaftlichen, energiewirtschaftlichen und landschaftsökologischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen. Sie werden also von Anfang an voll integriert in Ihr Bauvorhaben. Zu unserer Vorplanung gehört auch, dass wir die Vorverhandlungen mit Behörden führen und uns um die Beschaffung aller notwendigen Baugenehmigungen kümmern. Zum Schluss der Vorplanung präsentieren wir Ihnen alle zusammengetragenen Ergebnisse sowie eine Kostenschätzung, die Ihnen höchste Kostensicherheit und Transparenz bietet.
Entwurfsplanung
Unter Entwurfsplanung ist die weitere Ausarbeitung des Planungskonzeptes zu verstehen. Stufenweise erstellen wir eine anschauliche, zeichnerische Lösung. Hierbei beziehen wir die Meinungen und den fachmännischen Rat aller an der Planung Beteiligten mit ein, bis der vollständige Entwurf zu Ihrer Zufriedenheit feststeht. Im folgenden Schritt fassen wir alle Entwurfsunterlagen zusammen und fügen eine transparente Kostenkontrolle hinzu.
Genehmigungsplanung
Auf die Entwurfsplanung folgt die Genehmigungsplanung. In dieser Phase erarbeiten wir Vorlagen für die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen. Eventuell notwendige Verhandlungen mit Behörden, das Einreichen der Unterlagen, das Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen sowie das Beschreiben und Berechnen der Gesamtkosten, übernehmen wir in dieser Phase für Sie.
Ausführungsplanung
Zur Ausführungsplanung gehört ganz klar die Überprüfung aller Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4. Wir kontrollieren die zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben. Darunter fallen die endgültige, vollständige Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnung und die detaillierte Darstellung der Räume und Raumfolgen mit den erforderlichen textlichen Ausführungen.
Vorbereitung bei der Vergabe
Die Vorbereitung der Vergabe findet unter verschiedenen Gesichtspunkten statt: das Aufstellen von Leistungsbeschreibungen. Die Berücksichtigung von Vorschlägen aller an der Planung beteiligten Fachleute sowie die Abstimmung und Koordination ihrer Leistungsbeschreibungen. Das Zurückgreifen auf Verzeichnisse nach Leistungsbereichen.
Mitwirkung bei der Vergabe
An der Vergabe wirken wir mit, indem wir Verdingungsunterlagen für alle Leistungsbereiche zusammenstellen, Angebote einholen, prüfen, bewerten und einen Preisspiegel nach Teilleistungen erstellen. Ebenfalls übernehmen wir folgende Aufgaben für Sie: die Abstimmung und Zusammenstellung der Leistungen aller an der Vergabe Mitwirkenden. Die Verhandlung mit Bietern. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags aus den Angeboten nach DIN 276 aus Einheits- oder Pauschalpreisen. Die Kostenkontrolle durch Vergleich des Kostenvoranschlags mit der Kostenberechnung und die Auftragserteilung.
Objektüberwachung
Während der gesamten Bauphase haben wir für Sie im Blick: die Ausführung des Objektes in Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den gängigen Vorschriften, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen. Die Ausführung von Tragwerken in Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis. Die Detailkorrekturen von Fertigteilen. Wir erstellen und überprüfen einen genauen Zeitplan und führen ein Bautagebuch. Das Aufmaß durch die bausausführenden Unternehmen wird mit uns gemeinsam durchgeführt. Wir sind für die Abnahme der Bauleistungen, für die etwaige Feststellung von Mängeln, die Rechnungsprüfung, die Kostenfeststellung, den Antrag auf behördliche Abnahme und die Teilnahme daran verantwortlich. Für die Objektübergabe an Sie stellen wir alle erforderlichen Unterlagen zusammen und händigen sie Ihnen persönlich aus: Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle und eine detaillierte Auflistung aller Gewährungsfristen. Auch danach sind wir noch für Sie da: Wir überwachen die Beseitigung etwaiger bei der Objektabnahme aufgefallener Mängel und überprüfen die Leistungsabrechnungen der bausausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenvoranschlag.
Projektsteuerung
Leistungen der Projektsteuerung werden von Auftragnehmern erbracht, wenn sie Funktionen des Auftraggebers bei der Steuerung von Projekten mit mehreren Fachbereichen übernehmen. Hierzu gehören insbesondere:
a) Klärung der Aufgabenstellung, Erstellung und Koordinierung des Programms für das Gesamtprojekt,
b) Klärung der Voraussetzungen für den Einsatz von Planern und anderen an der Planung fachlich Beteiligten (Projektbeteiligte),
c) Aufstellung und Überwachung von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen, bezogen auf Projekt und Projektbeteiligte,
d) Koordinierung und Kontrolle der Projektbeteiligten, mit Ausnahme der ausführenden Firmen,
e) Vorbereitung und Betreuung der Beteiligung von Planungsbetroffenen,
f) Fortschreibung der Planungsziele und Klärung von Zielkonflikten,
g) laufende Information des Auftraggebers über die Projektabwicklung und rechtzeitiges Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers,
h) Koordinierung und Kontrolle der Bearbeitung von Finanzierungs-, Förderungs- und Genehmigungsverfahren.
LPH 1 Grundlagenermittlung
a) Klärung der Aufgabenstellung auf Basis der Vorgaben bzw. Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
b) Zusammenstellung aller, die Aufgabe beeinflussenden, Planungsabsichten
c) Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
a) Analyse der Grundlagen
b) Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
c) Mitwirkung beim Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
d) Mitwirkung bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
e) Mitwirkung bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung
f) Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse.
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
a) Erarbeitung der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
b) Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
c) Grundlegende Festlegung der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks zum Beispiel für die Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
d) Überschlägige Ermittlung der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau
e) Mitwirkung bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht
f) Mitwirkung bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
g) Mitwirkung bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung
h) Mitwirkung beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
i) Zusammenfassung, Erläuterung und Dokumentation der Ergebnisse
LPH 4 Genehmigungsplanung
a) Aufstellung der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
b) bei Ingenieurbauwerken: Erfassung von normalen Bauzuständen
c) Anfertigung der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners
d) Zusammenstellung der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung
e) Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
f) Vervollständigung und Korrektur der Berechnungen und Pläne
LPH 5 Ausführungsplanung
a) Durcharbeitung der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
b) Anfertigung der Schalpläne in Ergänzung der fertiggestellten Ausführungspläne des Objektplaners
c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)
d) Aufstellung von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung
e) Fortführung der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
a) Ermittlung der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
b) Überschlägige Ermittlung der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
c) Mitwirkung bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks